Beachten Sie bitte unsere AGB's für:

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Premium Trainingskunden Vertrag 1 Jahr

PhysioFit Urdorf, 2024

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des PhysioFit in Urdorf.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen

2.1. Nichtbenutzen der Leistungen berechtigt grundsätzlich nicht zur Reduktion oder Rückerstattung des vereinbarten Betrages.

2.2. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.

2.3. Ein definitiver Wegzug aus dem Einzugsgebiet (>30 Kilometer), oder ärztlich angeordnete Trainingsdispens von mehr als 6 Monaten, geben dem Kunden das Recht, vorzeitig zu kündigen. Dabei ist der Nachweis vom Kunden in schriftlicher Form zu erbringen. Ein in diesem Fall zu viel entrichteter Mitgliedsbeitrag wird pro Rata temporis von PhysioFit Urdorf Premium Training, abzüglich einer Administrationsgebühr von Fr. 100.–, zurückerstattet.

2.4. Im Trainingsbereich sind Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr zugelassen. Ausnahmen sind in Rücksprache mit der Geschäftsleitung möglich. Minderjährige müssen zusätzlich zum Vertrag die vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für Jugendliche bis 18 Jahre einreichen.

2.5. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrag. Die Beiträge sind gemäss vertraglicher Vereinbarung zu entrichten. Dieser Vertrag verlängert sich automatisch (sofern nichts anderes festgehalten wurde) jeweils um die im Vertrag vereinbarten Zeit (Bsp. 12 Monate, 6 Monate), wenn dieser nicht 30 Tage vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Massgebend für das Einhalten der Frist ist das Datum des Poststempels bzw. der E-Mail. Der Mitgliedschaftspreis für den verlängerten Vertrag richtet sich nach der, 60 Tage vor Verlängerungsbeginn, geltenden Mitgliedschaftspreisliste (die Preisliste kann beim Empfang eingesehen werden).

2.6. Ein vorzeitiger Rücktritt vom Vertrag ist ausser aus vom Gesetz zwingend vorgeschriebenen, sowie den unter 2.3 beschriebenen Gründen, ausgeschlossen.

 

3. Eintrittsmedium

3.1. Das Mitglied ist verpflichtet sich beim Betreten der Anlage, mit dem einmalig zur Verfügung gestelltem Eintrittsmedium auszuweisen (einzuchecken). Das Eintrittsmedium ist Bestandteil des Vertrages und muss bei Verlust oder Defekt gegen eine Gebühr von Fr. 20.– kostenpflichtig ersetzt werden.

3.2. Der Kunde ist sich bewusst, dass zur Identifikation sein Foto bei uns gespeichert wird.

3.3. Das Mitglied haftet gegenüber PhysioFit Urdorf für Schäden, aufgrund Missbrauchs des Mitgliederausweises/Chip.

 

4. AGB, Betriebsordnung, Weisungen

4.1. Die Ausrüstung ist mit Sorgfalt zu benutzen.

4.2. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu Leisten.

4.3. Die Hygienevorschriften sind strikt zu beachten. Geräte sind nach jedem Gebrauch zu

4.4. Ein Handtuch ist vom Kunden stets auf die Sitz- und / oder das Rückenpolster zu legen.

4.5. Vom Kunden sind immer saubere Sportschuhe zu tragen, mit welchen Sie nicht von der Strasse kommen.

Grobe oder wiederholte Verstösse haben den Entzug der Mitgliedschaft, ohne Anspruch auf Rückerstattung, zur Folge. Mit Unterzeichnung des Vertrages wird die Hausordnung anerkannt.

5. Zahlung

5.1. Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung zu bezahlen. Die Rechnung wird per E-Mail verschickt. Eine ausgedruckte Rechnung wird mit zusätzlichen CHF 5.— berechnet.

5.2. Ratenzahlungen: Pro Rate werden CHF 20.— zusätzliche berechnet. Es sind max. drei Raten möglich. Weitere Raten müssten von der Geschäftsleitung genehmigt werden. Vereinbarte Ratenzahlungen beziehen sich nur auf den jeweiligen Vertrag und nicht auf Folgeverträge. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlfristen, kann dem Mitglied der Zutritt zum Studio verwehrt werden, bis die Vertragsbeiträge vollständig entrichtet sind.

5.3. Nichtzahlung des Mitgliedschaftbeitrages: Bei einem Rückstand des Mitgliedsbeitrages, auf das vereinbarte Zahlungsziel, wird ein Verzugszins von CHF 20.—pro Monat fällig. Für Umtriebe werden ab der 2. Mahnung und andere aufVerzugsfolgen zurückgehende Briefe, dem Mitglied je CHF 40.00 in Rechnung gestellt. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlfristen, kann dem Mitglied der Zutritt zum Studio verwehrt werden, bis die Vertragsbeiträge vollständig entrichtet sind.

5.4. Die Nichtzahlung des Mitgliedschaftsbeitrages kommt nicht einer Kündigung oder des Rücktrittes vom Vertrag gleich.

6. Haftung

Mit Ausnahme der Betriebshaftpflicht haften wir nicht für Unfälle und Wertgegenstände. Der Abschluss einer Unfall- und/oder Diebstahlversicherung ist Sache des Mitglieds.

 

7. Betriebszeiten

7.1. PhysioFit Urdorf ist mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen sowie Revision, Reinigung, Umbau, Sanierung, Firmenausflug, Interne Weiterbildung, etc. (max. drei Wochen/ Jahr), täglich während den Betriebszeiten geöffnet.

7.2. Das Angebot und die Betriebszeiten können sich jederzeit ändern, ohne Recht des Mitglieds auf Entschädigung.

7.3. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen (Gebäudeschäden, Pandemie, Epidemie, etc.) und/ oder aus Angebots– oder Betriebszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

8. Nutzung und Hinterlegung (Timestop)

8.1. Die Nichtbenutzung der Einrichtungen berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages. Die laufende Mitgliedschaft kann mit Angabe der untenstehenden Gründe unterbrochen werden (Timestop).

8.2. Bei dokumentierten Ausfallzeiten durch: Unfall/ Krankheit mit Arztzeugnis (kostenfrei). Ein solcher Unterbruch muss innerhalb von 4 Wochen nach Eintritt des Ereignisses (inkl. vorläufigem Enddatum) in schriftlicher Form gemeldet werden (bspw. per E-Mail). Die Ausfallszeit wird bis zu einer maximalen Dauer von 6 Monaten pro Vertragsdauer kostenlos verlängert.

8.3. Bei Schwangerschaft, Militär- und Zivildienst, Urlaub kann die Mitgliedschaft gegen eine Gebühr von CHF 50.-. um die einmalige Dauer der Ausfallszeit von max. 6 Monaten pro Vertragsdauer verlängert werden. Ein solcher Unterbruch ist schriftlich und im Voraus zu beantragen und im Voraus zu bezahlen.

 

9. Datenschutzrichtlinie

Beim Umgang mit Daten hält sich PhysioFit Urdorf an die geltende Gesetzgebung.  insbesondere an das Datenschutzgesetz. PhysioFit Urdorf erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehungen, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur, sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.

Der Kunde willigt ein, dass PhysioFit Urdorf im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte über ihn einholen bzw. Daten betreffend seinem Zahlverhalten weitergeben kann; seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf, seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen. Der Kunde kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen. Mit Unterzeichnung des Vertrages werden unsere Datenschutzrichtlinien, welche auch auf dem Internet detailliert publiziert werden, akzeptiert.

10. Zuwiderhandlungen

Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Betriebsordnung und die Fair-Play-Regeln oder gegen die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrages. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch des Eintrittsmediums bleibt eine Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.

11. Änderungen AGB und Betriebsordnung

Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Betriebsordnung und der Nutzungsreglemente vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten untersteht dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist am Sitz der Betreiberfirma.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Premium Trainingskunden Vertrag 6 Monate

PhysioFit Urdorf 2024

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des PhysioFit in Urdorf.

2. Vertrag/Mitgliedschaft

2.1. Nichtbenutzen der Leistungen berechtigt grundsätzlich nicht zur Reduktion oder Rückerstattung des vereinbarten Betrages.

2.2. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.

2.3. Ein definitiver Wegzug aus dem Einzugsgebiet (>30 Kilometer), oder ärztlich angeordnete Trainingsdispens von mehr als 6 Monaten, geben dem Kunden das Recht, vorzeitig zu kündigen. Dabei ist der Nachweis vom Kunden in schriftlicher Form zu erbringen. Ein in diesem Fall zu viel entrichteter Mitgliedsbeitrag wird pro Rata temporis von PhysioFit Urdorf Premium Training, abzüglich einer Administrationsgebühr von Fr. 100.–, zurückerstattet.

2.4. Im Trainingsbereich sind Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr zugelassen. Ausnahmen sind in Rücksprache mit der Geschäftsleitung möglich. Minderjährige müssen zusätzlich zum Vertrag die vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten für Jugendliche bis 18 Jahre einreichen.

2.5. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrag. Die Beiträge sind gemäss vertraglicher Vereinbarung zu entrichten. Dieser Vertrag verlängert sich automatisch (sofern nichts anderes festgehalten wurde) jeweils um die im Vertrag vereinbarten Zeit (Bsp. 12 Monate, 6 Monate), wenn dieser nicht 30 Tage vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Massgebend für das Einhalten der Frist ist das Datum des Poststempels bzw. der E-Mail. Der Mitgliedschaftspreis für den verlängerten Vertrag richtet sich nach der, 60 Tage vor Verlängerungsbeginn, geltenden Mitgliedschaftspreisliste (die Preisliste kann beim Empfang eingesehen werden).

2.6. Ein vorzeitiger Rücktritt vom Vertrag ist ausser aus vom Gesetz zwingend vorgeschriebenen, sowie den unter 2.3 beschriebenen Gründen, ausgeschlossen.

 

3. Eintrittsmedium

3.1. Das Mitglied ist verpflichtet sich beim Betreten der Anlage, mit dem einmalig zur Verfügung gestelltem Eintrittsmedium auszuweisen (einzuchecken). Das Eintrittsmedium ist Bestandteil des Vertrages und muss bei Verlust oder Defekt gegen eine Gebühr von Fr. 20.– kostenpflichtig ersetzt werden.

3.2. Der Kunde ist sich bewusst, dass zur Identifikation sein Foto bei uns gespeichert wird.

3.3. Das Mitglied haftet gegenüber PhysioFit Urdorf für Schäden, aufgrund Missbrauchs des Mitgliederausweises/Chip.

 

4. AGB, Betriebsordnung, Weisungen

4.1. Die Ausrüstung ist mit Sorgfalt zu benutzen.

4.2. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu Leisten.

4.3. Die Hygienevorschriften sind strikt zu beachten. Geräte sind nach jedem Gebrauch zu

4.4. Ein Handtuch ist vom Kunden stets auf die Sitz- und / oder das Rückenpolster zu legen.

4.5. Vom Kunden sind immer saubere Sportschuhe zu tragen, mit welchen Sie nicht von der Strasse kommen.

Grobe oder wiederholte Verstösse haben den Entzug der Mitgliedschaft, ohne Anspruch auf Rückerstattung, zur Folge. Mit Unterzeichnung des Vertrages wird die Hausordnung anerkannt.

5. Zahlung

5.1. Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung zu bezahlen. Die Rechnung wird per E-Mail verschickt. Eine ausgedruckte Rechnung wird mit zusätzlichen CHF 5.— berechnet.

5.2. Ratenzahlungen: Pro Rate werden CHF 20.— zusätzliche berechnet. Es sind max. drei Raten möglich. Weitere Raten müssten von der Geschäftsleitung genehmigt werden. Vereinbarte Ratenzahlungen beziehen sich nur auf den jeweiligen Vertrag und nicht auf Folgeverträge. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlfristen, kann dem Mitglied der Zutritt zum Studio verwehrt werden, bis die Vertragsbeiträge vollständig entrichtet sind.

5.3. Nichtzahlung des Mitgliedschaftbeitrages: Bei einem Rückstand des Mitgliedsbeitrages, auf das vereinbarte Zahlungsziel, wird ein Verzugszins von CHF 20.—pro Monat fällig. Für Umtriebe werden ab der 2. Mahnung und andere aufVerzugsfolgen zurückgehende Briefe, dem Mitglied je CHF 40.00 in Rechnung gestellt. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlfristen, kann dem Mitglied der Zutritt zum Studio verwehrt werden, bis die Vertragsbeiträge vollständig entrichtet sind.

5.4. Die Nichtzahlung des Mitgliedschaftsbeitrages kommt nicht einer Kündigung oder des Rücktrittes vom Vertrag gleich.

6. Haftung

Mit Ausnahme der Betriebshaftpflicht haften wir nicht für Unfälle und Wertgegenstände. Der Abschluss einer Unfall- und/oder Diebstahlversicherung ist Sache des Mitglieds.

 

7. Betriebszeiten

7.1. PhysioFit Urdorf ist mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen sowie Revision, Reinigung, Umbau, Sanierung, Firmenausflug, Interne Weiterbildung, etc. (max. drei Wochen/ Jahr), täglich während den Betriebszeiten geöffnet.

7.2. Das Angebot und die Betriebszeiten können sich jederzeit ändern, ohne Recht des Mitglieds auf Entschädigung.

7.3. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen (Gebäudeschäden, Pandemie, Epidemie, etc.) und/ oder aus Angebots– oder Betriebszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

8. Nutzung und Hinterlegung (Timestop)

8.1. Die Nichtbenutzung der Einrichtungen berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages. Die laufende Mitgliedschaft kann nur mit Angabe der untenstehenden Gründe unterbrochen werden (Timestop).

8.2. Bei dokumentierten Ausfallzeiten durch: Unfall/ Krankheit mit Arztzeugnis einmalig (kostenfrei). Ein solcher Unterbruch muss innerhalb von 4 Wochen nach Eintritt des Ereignisses (inkl. vorläufigem Enddatum) in schriftlicher Form gemeldet werden (bspw. per E-Mail). Die Ausfallszeit wird bis zu einer maximalen Dauer von 2 Monaten pro Vertragsdauer kostenlos verlängert.

 

9. Datenschutzrichtlinien

Beim Umgang mit Daten hält sich PhysioFit Urdorf an die geltende Gesetzgebung.  insbesondere an das Datenschutzgesetz. PhysioFit Urdorf erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehungen, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur, sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.

Der Kunde willigt ein, dass PhysioFit Urdorf im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte über ihn einholen bzw. Daten betreffend seinem Zahlverhalten weitergeben kann; seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf, seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen. Der Kunde kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen. Mit Unterzeichnung des Vertrages werden unsere Datenschutzrichtlinien, welche auch auf dem Internet detailliert publiziert werden, akzeptiert.

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10. Zuwiderhandlungen

Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, die Betriebsordnung und die Fair-Play-Regeln oder gegen die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrages. Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch des Eintrittsmediums bleibt eine Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.

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11. Änderungen AGB und Betriebsordnung

Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Betriebsordnung und der Nutzungsreglemente vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der vorliegende Vertrag untersteht dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist am Sitz der Betreiberfirma.